Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem ÖV, dem Velo, oder dem Auto entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.